AGB

1. Angebote, Vertragsabschluß:
1.1 Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein der Aufforderung des Bestellers zur Abgabe eines Angebots, dessen Annahme wir uns vorbehalten.

2. Lieferung:
2.1 An von uns angegebene Lieferfristen sind wir nur dann gebunden, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Für ihre Einhaltung ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Ware das Werk, Lager oder den Versandort verlassen hat.
2.3 Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, so können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden.
2.4. Bei Leistungsstörungen, die wir nicht zuvertreten haben, insbesondere bei Arbeitskämpfen und Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Störung.

3. Zahlung und Verzug:
3.1 Zahlungen werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
3.2 Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 3% jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Nachweis zu berechnen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist auch dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt, wenn keine Ablehnungsandrohung vorausgegangen ist.

4. Rücktrittsrecht:
4.1 Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zu Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2 Erhalten wir nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

5. Eigentumsvorbehalt:
5.1 Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen früheren und auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum.

6. Gewährleistung:
6.1 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
6.2 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
6.3 Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anlieferung und Abholung) trägt der Käufer.
6.4 Bei ungerechtfertigter Mängelrüge schuldet der Käufer eine Testpauschale in Höhe von netto 60,-€.
6.5 Die Übergabe von Ware an uns zum Zwecke der Mängelrüge nach Ablauf von 6 Monaten gilt als Reparaturauftrag, für dessen Ausführung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

7. Haftung:
7.1 Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere für Mängel- bzw. Mangelfolgeschäden werden ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
8.1 Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Käufers ist Ehrenfriedersdorf. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das für den Sitz der Firma zuständige Amtsgericht.

9. Sonstige Vereinbarungen:
9.1 Bei gänzlicher oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt.